Prüfungsreglement
Prüfungsreglement
Die allgemeine Information zur Gradierungs-Prüfung (Datum, prov. Teilnehmer*innen) finden alle Karateka ca 1 - 2 Monate vor einer Prüfung an der Infowand des Dojo.
Es gibt dazu keine Email-Kommunikation.
Alle Kyu- und Dan-Prüfungen finden an folgenden Orten statt:
• Dojo von Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich (üblicherweise alle Kyu-Gradierungen)
• Dojo von Swiss Tomokai Karate (Sektion)
• Honbu Dojo von Takahara Shitoryu Kenpo Karate Seikenkan (Himeji, Japan)
Die definitive Teilnahme an einer Kyu- oder Danprüfung findet ausschliesslich auf Grund einer persönlichen und schriftlichen Einladung durch Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich (Sensei oder Sekretariat) statt.
Diese Einladung wird spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin persönlich abgegeben. Es gibt dazu keine Email-Kommunikation.
Allein Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich bestimmt die Trainingsdauer zwischen zwei Prüfungen. Dies wird anhand des technischen Fortschrittes der /des Karateka im offiziellen Training im Dojo bestimmt. Eine Prüfung kann nicht, weder durch einen Schülerin, noch durch Eltern, eingefordert werden.
Vor einer anstehenden Prüfung muss der/die zu Prüfende mind. 2 Monate ununterbrochen, resp. mind. 20 Lektionen ununterbrochen in den offiziellen Trainings von Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich anwesend sein.
Ausnahmen können nur vom Sensei, resp. dem Sekretariat gewährt werden.
Sie müssen 1 Monat vor der Prüfung festgelegt und mit dem/der betreffenden Karateka besprochen werden.
Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich:
• mit gültigem Karate-Pass (muss an der Prüfung vorliegen. Ohne Pass: Keine Prüfung)
• bei vorheriger Bezahlung der obligatorischen SKF-Lizenz / der Prüfgebühr
• bei pünktlicher Anwesenheit ( mind. 10 min vor Prüfbeginn)
Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich kann bestimmen, ob an einer Prüfung Zuschauerinnen zugelassen sind oder nicht.
Sind Zuschauerinnen zugelassen, müssen sie sich ruhig und respektvoll, gemäss der Dojo-Ethik verhalten.
Verhält sich jemand nicht entsprechend, kann er/sie aus dem Dojo gewiesen werden.
Der Anordnung der Experten ist Folge zu leisten.
Das Prüfungsresultat wird durch den/die Prüfungsexperten anhand der Kriterien der Prüfungsvorgaben von Shukokai Seikenkan Karate Do Zürich bestimmt und unverzüglich im Anschluss an die Prüfung bekanntgegeben.
Grundlage dazu sind die Prüfungsvorgaben und -kriterien von Takahara Shitoryu Kenpo Karate Seikenkan (Himeji,Japan).
Das Prüfungsresultat ist definitiv und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine mit Note B*) nur teilweise bestandene Prüfung muss innerhalb der festgelegten Frist mit der /den entprechende(n) ungenügende(n) Kategorie(n) wiederholt werden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Prüfung als ungültig gewertet und sie muss an einer regulären Prüfung wiederholt werden.